Funk-Branderkennung

Für kleinere Sonderbauten

Funk-Branderkennung

Kinder, Senioren, Kranke oder Behinderte sind besonders schutzbedürftig. Doch oft sind gerade die Gebäude, in denen sie sich aufhalten, im Brandfall nicht ausreichend gesichert. Rauchwarnmelder für Privathaushalte sind zwar in den meisten Landesbauordnungen bereits gesetzliche Pflicht. Auch für Hochhäuser über 30m, Einkaufszentren oder Industriebetriebe mit mehr als 1.000m², wo leicht entflammbare Stoffe verarbeitet werden, gibt es strenge Richtlinien. Hier sind nach DIN14675 und VDE0833-2 Brandmeldeanlagen (BMA) vorgeschrieben. Bei kleineren Sonderbauten wie Kindergärten oder Heimen waren die Vorschriften aber bislang nicht so eindeutig. Das ändert sich gerade und die erste Funk-Branderkennungsanlage, die den aktuellen Anforderungen für solche Bereiche entspricht, ist auch schon auf dem Markt.

Oft sind Gebäude, in denen sich Schutzbedürftige aufhalten, im Brandfall nicht ausreichend gesichert. Hier klaffte bisher eine Sicherheitslücke. (Bild: Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG)

Oft sind Gebäude, in denen sich Schutzbedürftige aufhalten, im Brandfall nicht ausreichend gesichert. Hier klaffte bisher eine Sicherheitslücke. (Bild: Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG)

Bisher gab es beim Brandschutz in Kindertagesstätten, Senioren, -Behindertenheimen oder Beherbergungsstätten mit bis zu 60 Betten eine Lücke: Dem Wunsch, in solchen Sonderbauten für möglichst hohe Personensicherheit mit vernetzten Rauchwarnmeldern zu sorgen, stand entgegen, dass es dafür keinen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis gibt, denn eine Prüfung der Funkvernetzung ist in den anwendbaren Normen nicht vorgesehen. Da die Funktion keinen Prüfungen unterliegt, kann auch keine Funktionssicherheit im Betrieb garantiert werden. Damit sind Funk-Rauchwarnmelder rein rechtlich für den Einsatz in solchen Gebäuden nicht zugelassen, was im Schadensfall Haftungsprobleme nach sich ziehen kann. Klassische Brandmeldeanlagen, wie z.B. in Industrieanlagen oder Einkaufszentren vorgeschrieben, wären zwar auch bei kleineren Gebäuden eine Alternative. Für die oft ehrenamtlich organisierten Betreiber von Betreuungseinrichtungen sind sie aber meist in der Anschaffung zu teuer, obendrein auch noch wartungsintensiv und damit ebenfalls keine akzeptable Lösung.

 

 Systemübersicht Branderkennungsanlage: Mit BEKA lässt sich ohne aufwendige Montage ein lückenloses Sicherheitsnetz aufspannen. Neben acht Funklinien mit bis zu 50 vernetzten Meldern, die jeder eine Sirene integriert haben, und bis zu 14 Funkinnensirenen stehen an der Zentrale vier Schaltausgänge für den Anschluss von Zusatzgeräten zur Verfügung. Über eine Zeitschaltuhr lässt sich dann beispielsweise eine Tag-/Nacht-Umschaltung realisieren. Um bei Bedarf die Funksignale zu verstärken, können bis zu fünf Repeater eingebunden werden. (Bild: Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG)

Systemübersicht Branderkennungsanlage: Mit BEKA lässt sich ohne aufwendige Montage ein lückenloses Sicherheitsnetz aufspannen. Neben acht Funklinien mit bis zu 50 vernetzten Meldern, die jeder eine Sirene integriert haben, und bis zu 14 Funkinnensirenen stehen an der Zentrale vier Schaltausgänge für den Anschluss von Zusatzgeräten zur Verfügung. Über eine Zeitschaltuhr lässt sich dann beispielsweise eine Tag-/Nacht-Umschaltung realisieren. Um bei Bedarf die Funksignale zu verstärken, können bis zu fünf Repeater eingebunden werden. (Bild: Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG)

Eine neue Richtlinie – Mehr Sicherheit für Schutzbedürftige

Deshalb hat der Bundesverband Sicherheitstechnik (BHE) im Juli 2015 die neue Richtlinie ‚Hausalarmanlagen Typ B‘ (HAA-B) ins Leben gerufen mit dem Schutzziel ‚Evakuierung im Brandfall‘. Zurzeit wird daran gearbeitet, die neue Richtlinie HAA-B als verbindliche VDE-Norm umzusetzen. Wenn die Norm fertig ist, kann sie als nächster Schritt in die Landesbauordnungen übernommen werden. Die HAA-B-Richtlinie betrifft kleinere Sonderbauten, deren Brandschutzvorschriften bislang noch nicht eindeutig definiert sind und ermöglicht es Bauherren und Betreibern von Sonderbauten bereits heute, einen rechtskonforme Alternative für vernetzte Rauchwarnmelder zu installieren, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Die BEKA Branderkennungsanlage von Hager trifft die Anforderungen, wie sie bei kleineren Zweckbauten häufig vorliegen. (Bild: Hager Vertriebsgesellschaft mbH Co. KG)

Die BEKA Branderkennungsanlage von Hager trifft die Anforderungen, wie sie bei kleineren Zweckbauten häufig vorliegen.

Ein Beispiel für eine mit dieser Richtlinie konforme Lösung liefert Hager mit der Funk-Branderkennungsanlage BEKA. Sie erfüllt als erste am Markt die Anforderungen der neuen BHE Richtlinie HAA-B. Im Brandfall leitet die BEKA den Alarm über eine sichere Funkverbindung an eine Zentrale mit Einzelmelder-Erkennung. Somit lässt sich der alarmauslösende Melders schnell und einfach lokalisieren. An der Zentrale ist gegebenenfalls über ein GSM-Modem dann auch eine Alarmweitermeldung per SMS- oder Email-Versand an eingewiesenes Personal z.B. den Pförtner möglich.

 

Die neue Branderkennungsanlage alarmiert aber auch zuverlässig im ganzen Gebäude über die Rauchmelder selbst und bei Bedarf noch über zusätzliche Innensirenen. So können alle Räume schnell und sicher evakuiert werden. Im Unterschied zur klassischen Brandmeldeanlage (BMA) wird die Feuerwehr dann zwar nicht automatisch gerufen, kommt aber auch nicht umsonst, falls der Alarm sich als Fehlalarm entpuppt. Ansonsten bietet die Branderkennungsanlage die gleiche Sicherheit wie jede Brandmeldeanlage, jedoch ohne die hohen Anschaffungs- und Wartungskosten. Damit eignet sich die neue Lösung nicht nur in Betreuungseinrichtungen, sondern beispielsweise auch für Arztpraxen, Anwaltskanzleien und überall dort, wo keine Brandmeldeanlagen-Pflicht (BMA) besteht.

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Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG
www.hager.de

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