VDE-Norm 0833-4 sorgt für Sicherheit und Orientierung – Sprachalarmierung im Brandfall

Durch Vernetzung von Brandmeldetechnik und Sprachalarmierung ist in öffentlichen und anderen stark frequentierten Gebäuden ein besserer Personenschutz möglich. Die VDE-Norm 0833-4 beinhaltet die Phasen vom Aufbau (Konzeption, Projektierung, Planung, Installation und Inbetriebnahme) bis zum Betrieb und der Instandhaltung von Sprachalarmanlagen.
In Sonderbauten wie z.B. öffentlichen Gebäuden, Beherbergungs- und Verwaltungsgebäuden, Kaufhäusern, Schulen oder Versammlungsstätten muss die vorhandene Brandmeldetechnik um eine integrierte Sprachalarmierung erweitert werden. So sieht es u.a. die VDE-Norm 0833-4 vor. Dabei schreiben die betreffenden Normen von IEC, EN und der nationalen DIN-VDE-Kommission nur das fest, was durch verschiedene Entwicklungen notwendig geworden war. Gründe zur Vernetzung von Brandmelde (BMA)- und Sprachalarmierungsanlage (SAA) waren einmal der Trend zu immer komplexeren Gebäudestrukturen, der sich überall dort zeigt, wo viele Menschen zusammenkommen. Zudem sind das gewachsene Sicherheitsbedürfnis und das Bewusstsein für die Notwendigkeit, das Leben von Menschen noch besser und effektiver zu schützen, von Bedeutung. Ein weiterer Grund war das heutzutage vorhandene Ablenkungspotenzial. Die Personen, die Sonderbauten wie etwa öffentliche Gebäude aufsuchen, werden zunehmend in ihrer Aufmerksamkeit für Gefahrensituationen beeinträchtigt – durch zunehmenden Lärm und andere ablenkende Signale. Gleichzeitig begünstigt eine integrierte Sprachalarmierung die Selbstrettung gefährdeter Personen und die Vermeidung von Paniksituationen. Aus wissenschaftlichen Untersuchungen geht hervor, dass Menschen im Gefahrenfall nicht hinreichend auf akustische Alarm- und Huptöne reagieren. Jedoch befolgen sie rasch und korrekt Sprachanweisungen und individuelle Hinweise. So kann zeitgleich mit der Alarmierung die Evakuierung eingeleitet werden. Weil die DIN-Norm 0833 Teil 4 neben installationstechnischen Aspekten wie Schnittstelle zur Brandmeldezentrale (BMZ), Energieversorgung und Sprachverständlichkeit auch Dinge wie Planung, Projektierung und Installation thematisiert, bietet sie Planern und Errichterfirmen einerseits mehr Sicherheit und Orientierung. Andererseits verlangt sie ihnen zugleich wegen der vorgeschriebenen Zertifizierung nach DIN14675 eine Zusatzqualifikation ab, sofern sie nicht bereits in dem Thema zuhause sind. Wegen der normierten Kopplung von Brandmeldetechnik und SAA müssen sie sich nicht nur für die BMA, sondern auch für die SAA zertifizieren. Ohne eine solche Zertifizierung dürfen Planer und Errichter solche Anlagen künftig nicht mehr planen bzw. installieren.

Elektrotechnik und Akustik gefragt

Eine Elektrofirma, die den Plan des Architekten umsetzt, ist bei der BMA natürlich im Thema. Da weiß der Projektleiter, wie viele Brandmelder er braucht und ab welcher Deckenhöhe er was umsetzen muss. Mit der SAA kommen jedoch ganz neue Themen hinzu: Wie erreicht man eine maximale Sprachverständlichkeit, welche Störpegel liegen vor, welche Lautsprecher mit welchem Abstrahlverhalten werden benötigt? Aber auch Dinge wie Brandmeldebereiche, Schnittstellen, Lautsprecherlinien, Akustikbewertung, Nachhallzeit von Räumen oder Ersatzstromversorgung spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung und Gewährleistung des in der Norm angestrebten Sicherheitslevels. Die Normierungsgremien haben die Messlatte nicht nur bei der Installationssicherheit hoch gelegt. Auch bei der Produktsicherheit überlassen sie nichts dem Zufall. Von den drei in der Norm spezifizierten Sicherheitsstufen dürfte am häufigsten Stufe 2 zur Anwendung kommen. Sie gilt für Gebäude mit mehr als 2.000m² oder einem Fassungsvermögen von über 200 Personen. Hier muss, so die neue Vorschrift, bei einem Fehler in einem Verstärker oder Übertragungsweg der Wirkungsbereich noch so beschallt werden, dass sich der Schallpegel nicht mehr als um 3dB (A) reduziert und die Sprachverständlichkeit nicht unter 0,45 entsprechend einem Common Intelligibility Scale (CIS)-Wert von 0,65 fällt. Auch das müssen Planer und Errichterfirma bei der Montage einplanen und berechnen können. Die neue Normvorgabe macht wiederum eine sogenannte A/B-Installation erforderlich. Das heißt, wenn eine Lautsprecherlinie ausfällt, müssen Personen die Sprachausgabe über die andere Lautsprecherlinie noch deutlich verstehen können. Die A/B-Verkabelung besteht aus zwei getrennten Zuleitungen pro Alarmierungsbereich. Die Kabel zu den jeweiligen Brandabschnitten bzw. Alarmierungsbereichen, die maximal eine Größe von 1.600m² haben dürfen, müssen in Funktionserhalt E 30 ausgeführt sein, mit separater Zuleitung pro Brandabschnitt. Innerhalb des Brandabschnitts können Standardkabel nach DIN VDE zugelassen werden. Das sollten Errichter wissen und berücksichtigen, um haftungsrechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Denn nach deutschem Haftungsrecht beginnt die Verjährung nicht vor 30 Jahren. Die Norm schreibt nicht nur die permanente Überwachung aller Lautsprecherlinien auf Kurzschluss, Erdschluss, Unterbrechung und Impedanz vor, sondern spezifiziert auch exakt die Schnittstelle zwischen BMZ und Sprachalarmzentrale (SAZ), sogar mit einem technischen Blockbild. Hier haben neu entwickelte SAAs, etwa die von der Firma Vitec Audio stammende Sela D.A.C.S (Digital-Audio-Control-System)-Anlage, definitiv Punktvorteile. Sie entsprechen nicht nur in allen Belangen der Norm, sondern lassen sich auch unmittelbar neben der BMZ montieren, weil die Master-, Bedien- und -Anzeigeeinheit neben der BMA in ein kompaktes Brandmeldegehäuse passt. Das hat den weiteren Vorteil, dass eine zuverlässige und sichere Verbindungsüberwachung zwischen BMZ und SAZ möglich ist.

Neue Dynamik im Brandschutz

Alle Normierungsgremien sind sich einig darüber, dass nur eine über Landesgrenzen hinweg einheitliche Regelung für eine wirksame Sicherheit sorgen kann, die einem zeitgemäßen hohen Standard genügt. Gewiss werden dadurch Hersteller und Errichter mit zusätzlichen Anforderungen konfrontiert. Gleichzeitig eröffnen sich ihnen nicht zu unterschätzende Marktchancen, wenn es in Sonderbauten an den Austausch von Altanlagen oder um die Neuanschaffung geht. Auch das Konjunkturpaket II dürfte hier bereits eine umsatzfördernde Wirkung zeigen. Unabhängig davon hat die Dynamik, die wir derzeit im Brandschutz beobachten, den wichtigen Effekt, dass das Thema Sicherheit immer stärker in den Blickpunkt rückt. Es kann nicht sein, dass für Gebäude die edelsten und teuersten Materialien verwendet werden, damit das Image stimmt und sich Bauherren und Architekten Denkmäler setzen, gleichzeitig aber für die Sicherheit der Menschen, die sich in diesen Gebäuden aufhalten, oft kein Geld mehr übrig bleibt. Ein solches Denken dürfte künftig weniger Chancen haben.

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