Moderne Alarmanlagen: ‚Sicherheit mit Brief und Siegel!‘

Moderne Alarmanlagen lassen sich auf vielfältige Weise im Gebäude installieren. Von der konventionellen Verdrahtung (EIB/KNX) bis hin zur optionalen Erweiterung mit Funktechnologie in einem System ist alles möglich. Solche Alarmanlagen sind im Baukastensystem aufgebaut und passen sich aufgrund ihrer unterschiedlichen Module wie Einbruch, Brand, Zutritt oder Wasser den unterschiedlichsten Lebenssituationen und Bedürfnissen der Gebäudebewohner an.
Modernes Design und Lifestyle-Anwendungen wie beispielsweise die Anbindung an Smartphones über ein Alarmanlagen-App treten bei den Nutzern immer mehr in den Vordergrund. Der Hersteller Telenot bietet für seinen neuen Bewegungsmelder comstar Vayo gleich eine Auswahl von 16 verschiedenen Coverdesigns an. Über eine App erhalten die Nutzer der Alarmanlage alle wichtigen Statusinformationen auf ihr Smartphone und können so erkennen, an welcher Stelle im Gebäude ein Einbruch- oder Brandalarm ausgelöst oder ein Wasserschaden aufgetreten ist. Privat- oder Geschäftsleute erkennen somit dank App sogar aus der Ferne nicht nur mögliche Störungen, sondern können verschiedenste Steuerfunktionen ausführen (Rollläden öffnen oder schließen, Licht ein- oder ausschalten) und schnell auf entstehende Gefahren reagieren.

Geprüfte Sicherheit

Neben den technischen Aspekten sollten Installationsbetrieb, Planer und Endverbraucher ein besonderes Augenmerk auf das Thema ‚Sicherheit mit Brief und Siegel‘ legen. Aber welche Anerkennungen sind notwendig, dass Endverbraucher in ihrem Gebäude geprüfte Sicherheitsprodukte verbaut bekommen? Schließlich geht es letztlich um den Schutz von Leben und teilweise hohen und ideell nicht oder nur schwer zu ersetzende Sachwerte. Bei Alarmanlagen ist entscheidend, dass die einzelnen Komponenten wie Bewegungsmelder, Rauchmelder, Signalgeber, Übertragungseinrichtungen oder der Magnetkontakt über eine VdS-Geräteanerkennungsnummer (G-Nummer) verfügen. Zudem müssen diese Komponenten im Rahmen einer VdS-Systemnummer (S-Nummer) anerkannt sein. Beide Nummern in Singular Kombination gewährleisten das funktionierende Zusammenspiel der einzelnen Komponenten in einer Alarmanlage. Damit ist die Funktionalität und Zuverlässigkeit des Systems geprüft. Der VdS ist offizielles Organ für die Prüfung und die Zertifizierung von Sicherheitsprodukten vergleichbar mit dem TÜV. Nur auf Basis dieser Zulassungen sollten Alarmanlagen empfohlen werden. Bei Schadensfällen entstehen sonst enorme Haftungsrisiken.

Sicherheitsanerkennungen – was steckt dahinter?

Was genau und welcher Aufwand hinter diesen Sicherheitsanerkennungen steckt, soll exemplarisch anhand eines Funk-Rauchwarnmelders, der Bestandteil einer Alarmanlage des Herstellers Telenot ist, aufgezeigt werden. Die Telenot-Alarmanlage selbst verfügt sowohl über eine Geräteanerkennungsnummer für die Zentrale (G 108701 Klasse A/H 108001 VdS-Home) sowie über eine Funkalarm-Systemanerkennung nach VdS-Klasse A (S 109705) und nach VdS-Home (S 109901). Den Systemnummern sind weitere Geräteanerkennungsnummern wie beispielsweise Bewegungsmelder
(G 100518), Magnetkontakte (G 104511) und Signalgeber (G 106056) zugeordnet. Damit der Funk-Rauchwarnmelder als weitere Komponente überhaupt an die Wand geschraubt werden darf und geprüfter Bestandteil des Funk-Alarmsystems wird, muss er einige Voraussetzungen erfüllen. Nur dann bietet er dem Endverbraucher auch echte Sicherheit. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, können für den Installateur und Planer Haftungsrisiken entstehen. Der Funk-Rauchwarnmelder benötigt als erstes ein EG-Konformitätszertifikat, welches die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG der Europäischen Gemeinschaft bescheinigt. Dieses Zertifikat ist die Grundlage für die Anerkennung des Funk-Rauchwarnmelders beim VdS als ‚Rauchwarnmelder‘ und zugleich Nachweis für die Erfüllung der DIN EN14604 (siehe auch Landesbauordnungen). Melder ohne diese Normkennzeichnung dürfen nicht verbaut werden. Sind die Rauchwarnmelder zudem in ein anerkanntes Alarmsystem nach VdS-Klasse Home und/oder VdS-Klasse A integriert, was für alle Telenot-Funk-Rauchwarnmelder zutrifft, benötigen die Melder noch eine EMA-Gerätenummer des VdS zur Integration in die Systemzulassungen. Alle Telenot-Funk-Rauchwarnmel­der verfügen über vier Zulassungsnummern, die die Zuverlässigkeit und Funktionalität für den Endverbraucher bestätigen. Sind diese Anforderungen erfüllt, kann der Funk-Rauchwarnmelder mit dem Testat ‚Sicherheit mit Brief und Siegel‘ ohne Bedenken dem Kunden angeboten werden.

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