Der Energieausweis

Seit dem 1. Juli 2008 ist der Energieausweis für Gebäude, die vor 1965 gebaut wurden, Pflicht. Seit dem 1. Januar 2009 gilt diese Ausweispflicht für alle bestehende Wohngebäude. Aber nur bei Verkauf oder Mieterwechsel muss der Eigentümer einen Ausweis besitzen. Es gibt zwei Varianten: den ausführlichen Bedarfsausweis sowie den Verbrauchsausweis. Unabhängig von der Ausweisvariante ist unbedingt auf die Qualität des angebotenen Energieausweises zu achten.
Der Energieausweis zeigt potenziellen Mietern oder Käufern auf den ersten Blick, wie die energetische Qualität des Hauses ist. Die Farbskala im Energieausweis zeigt anschaulich, ob man es mit einem stark sanierungsbedürftigen ‚Energiefresser‘ (rot) oder einem ’sparsamen‘ Gebäude (grün) zu tun hat. So kann ein Interessent tendenziell abschätzen, mit welchem Energieverbrauch und welchen Kosten er in Zukunft rechnen muss. Der Energieausweis liefert die ersten Informationen über den baulichen Zustand und die Mängel des Gebäudes und zeigt, ob man über eine energetische Sanierung nachdenken sollte. Mit der Umsetzung der Europäischen Richtlinie ab 2012 wird der Energieausweis noch mehr Öffentlichkeit erhalten. Künftig müssen in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen der Energiekennwert veröffentlicht werden, was nach Einschätzung der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) der Bedeutung und der Bekanntheit des Energieausweises einen Auftrieb versetzen wird. In Anbetracht der Tatsache, dass der Gebäudebereich ein wichtiges Instrument für das Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung ist, müssen zudem verstärkte Bemühungen unternommen werden, um den Energieausweis noch weiter in die Breite zu tragen. Solange kein Verkauf oder Mieterwechsel stattfindet, sind Eigentümer nicht verpflichtet, einen Energieausweis zu besitzen. Trotzdem ist er auch hier von Nutzen. Vor allem, wenn eine Sanierung ansteht, liefert der Ausweis erste Anhaltspunkte über die Schwachstellen des Hauses und enthält Empfehlungen für größere und kleinere Modernisierungsmaßnahmen. Zudem bietet der Energieausweis für Energieberater und Aussteller von Energieausweisen gute Chancen, um Kunden zu binden. So bekommen Energieberater, die den Energieausweis persönlich erläutern, drei Mal häufiger Folgeaufträge als solche, die das Dokument nur zusenden.

Besonderheiten bei Nichtwohngebäuden

Beim Energieausweis für Nichtwohngebäude muss zusätzlich zum Energieaufwand für Heizung und Warmwasserbereitung auch der Strombedarf bzw. -verbrauch für fest installierte Beleuchtung, Lüftung und Kühlung (falls vorhanden) berücksichtig werden. Für Nichtwohngebäude besteht zudem eine Aushangpflicht: In Gebäuden mit über 1.000m² Nutzfläche, in denen öffentliche Dienstleistungen zu finden sind und die deshalb von vielen Menschen häufig aufgesucht werden, muss ein Energieausweis sichtbar angebracht werden. Mit der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie ab 2012 müssen bereits Gebäude ab 500m² Nutzfläche den Energieausweis aushängen.

Die zwei Varianten des Energieausweises

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten. Der ausführliche Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Er ist für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen Pflicht, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Der Energieausweisaussteller nimmt den energetischen Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung genau unter die Lupe. Ob jemand viel heizt oder wenig, spielt für die Bewertung des Gebäudes keine Rolle. Die andere Version ist der Verbrauchsausweis, bei denen die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahren als Grundlage genommen werden. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist deshalb auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig. Der Vorteil des Bedarfsausweis liegt auf der Hand: Gebäude sind energetisch vergleichbar, das persönliche Verhalten der Bewohner spielt keine Rolle. Der Bedarfsausweis empfiehlt sich zudem immer dann, wenn eine Sanierung geplant ist oder eine genaue Analyse der Energieeffizienz eines oder mehrerer Gebäude sinnvoll erscheint, z.B. wenn sehr hohe Energiekosten auftreten. Bei Neubauten oder bei dem Umbau von bestehenden Gebäuden, in denen keine vollständigen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorhanden sind, muss ohnehin ein Bedarfsausweis erstellt werden. Jedem Energieausweis ist eine Reihe konkreter Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes beigefügt. Auf Grundlage dieser Modernisierungsempfehlungen kann eine Sanierungsplanung erfolgen oder eine detaillierte Energieberatung aufbauen.

Wege zum Energieausweis

Unabhängig von der Ausweisvariante ist unbedingt auf die Qualität des angebotenen Energieausweises zu achten. Wichtig ist zunächst die Qualifikation des Ausstellers. Um Gebäudeeigentümern die Suche nach einem qualifizierten Fachmann und qualitativ hochwertigen Energieausweisen zu erleichtern, hat die dena ein Gütesiegel für Energieausweise eingeführt. Nur Bedarfsausweise, die den Qualitätsanforderungen der dena genügen, erhalten das Siegel. Diese gehen deutlich über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinaus. Auch die Anforderungen an den Aussteller eines solchen Energieausweises sind höher als gesetzlich vorgeschrieben. Der Aussteller untersucht z.B. das Gebäude in einer Vor-Ort-Begehung und erläutert das Gutachten dem Eigentümer im persönlichen Gespräch. Zudem wird der energetische Zustand einzelner Gebäudebestandteile (Wände, Dach, Fenster, Heizungsanlage) vor und nach einer Modernisierung anschaulich bewertet. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es das Gütesiegel allerdings nur für Wohngebäude. Interessenten, die für ihre Wohn- und Nichtwohngebäude einen Energieausweis ausstellen möchten, können auf die Expertendatenbank der dena zurückgreifen. Dort sind inzwischen 10.000 Aussteller von Energieausweisen verzeichnet, rund 1.000 von ihnen sind Effizienzhaus-Experten. Diese Fachleute gehören zum bundesweiten Netzwerk ‚Effizienzhaus-Experte‘ der dena und verfügen über eine spezielle Qualifikation im Bereich energieeffizientes Bauen und Sanieren. Nur die Effizienzhaus-Experten sind berechtigt, den Energieausweis mit dena-Gütesiegel für Wohngebäude auszustellen. Interessierte Hausbesitzer können im Suchformular nach Eingabe ihrer Postleitzahl einen Energieausweisaussteller in ihrer Region finden. Ist ein Experte ausgewählt worden, sollte der Eigentümer in einem persönlichen Gespräch mit ihm die Energieausweisvariante sowie die Vorgehensweise bei seiner Erstellung festlegen und später die einzelnen Leistungen vertraglich festhalten. Auf der Webseite www.zukunft-haus.info bietet die dena dafür einen Mustervertrag an. Danach heißt es: Gebäudeunterlagen zusammenstellen. Idealerweise bekommt der Energieausweisaussteller vom Eigentümer möglichst vollständige Informationen zum Gebäude. Sowohl beim Bedarfs- als auch beim Verbrauchsausweis empfiehlt die dena eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes. Ist der Energieausweis fertig, sollte der Aussteller ihn in einem persönlichen Gespräch dem Eigentümer erläutern. Verbraucher und Fachleute können zudem auf zahlreiche Broschüren der dena rund um den Energieausweis zurückgreifen.

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