Energieeffizienz und Energiemanagement:

Energieeffizienz und Energiemanagement:

Energiesparen lohnt sich, das wei? jeder – trotzdem werden noch immer viele Potenziale nicht genutzt, insbesondere bei Geb?uden: Diese verbrauchen fast 40 Prozent der Energie in Deutschland. Auch die Bundesregierung sieht dort enorme Einsparm?glichkeiten und erhöht den Handlungsdruck. Wer die Auflagen nicht als l?stige Pflicht begreift, sondern die Chancen fr?hzeitig nutzt, kann von vielen Vorteilen profitieren. Das gilt auch für die Geb?udeautomation.

 (Bild: Kieback&Peter GmbH & Co. KG)

(Bild: Kieback&Peter GmbH & Co. KG)

Die Bundesregierung befasst sich im Rahmen der Energiewende zunehmend mit der Energieeffizienz großer Unternehmen und Geb?ude. Ein wichtiger Vorsto? in diesem Bereich ist das novellierte Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), das im April 2015 in Kraft getreten ist: Es verpflichtet große Unternehmen, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN16247-1 durchzuf?hren. Dabei wird punktuell der energetische Status quo des Unternehmens erfasst. Sich mit den aufw?ndig ermittelten Ergebnissen zu besch?ftigen, ist nicht verpflichtend. Gro?e Unternehmen sind solche mit mindestens 250 Angestellten und mindestens 50Mio.E Jahresumsatz bzw. 43Mio.E Jahresbilanz. Alternativ können sie auch ein Energiemanagement-System nach DIN EN ISO50001 oder ein Umweltmanagement-System nach EMAS einf?hren.

Strenge Effizienz-Vorgaben im Bausektor

Auch im Geb?udesektor macht die Bundesregierung Druck: Seit Anfang 2016 gilt die versch?rfte Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV). Damit wurde unter anderem der zul?ssige Prim?renergiebedarf von Neubauten noch einmal um 25 Prozent gesenkt. Weitere Impulse sind von der Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) zu erwarten, die das Wirtschaftsministerium im November 2015 ver?ffentlicht hat. Ziel ist ein CO2-neutraler Geb?udebestand bis 2050. Für Architekten, Planer und Bauherren wird es immer schwieriger, den Dschungel an Gesetzen und Vorgaben zu durchdringen. Sie müssen die Effizienz-Vorgaben nicht nur technisch umsetzen, sondern auch die Kosten im Blick haben.

Welche Vorteile und Fürderungen gibt es?

EDL-G und EnEV bringen aber nicht nur Pflichten und Auflagen. Sie er?ffnen auch zahlreiche Fürderm?glichkeiten. Voraussetzung ist, dass sich die Unternehmen nicht fürs Audit entscheiden, sondern für ein richtiges Energiemanagement. Dann werden zum Beispiel die Kosten für eine Energiemanagement-Beratung übernommen. Zudem können Unternehmen dann die Fürderung für zugelassene Energiemanagement-Software und die dazugeh?rige Messtechnik beantragen. Auch die Weiterbildung eines Mitarbeiters zum Energiebeauftragten ist fürderf?hig. Jedes Unternehmen kann insgesamt bis zu 20.000E Fürdergelder einstreichen. Darüber hinaus wird ein Energiemanagement auch ben?tigt, wenn Unternehmen die Entlastung von der Stromsteuer (SpaEfV) beantragen oder sich von der EEG-Umlage befreien lassen m?chten. Nicht nur staatliche Fürderung und Privilegien sprechen für ein Energiemanagement. Es ist im Vergleich zum Audit auch der nachhaltigere Weg, weil nur dort die Einsparpotenziale systematisch erfasst und gehoben werden.

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Kieback & Peter GmbH & Co. KG

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