Lichtquellen, die zu viel Strom verbrauchen, sollen vom Markt verschwinden. Den Anfang machte die Glühlampe schon vor Jahren. Ab September 2021 werden weitere ineffiziente Halogenlampen, Energiesparlampen und Leuchtstofflampen folgen.
Sie erreichen dann nicht mehr die Mindesteffizienzgrenzwerte, wie von der neuen Ökodesign-Verordnung der EU gefordert. Als Alternative empfiehlt die Brancheninitiative licht.de LED-Lichtquellen. Sie sind sparsam, langlebig und umweltfreundlich. Was ändert sich mit der neuen Ökodesign-Verordnung für Privathaushalte? licht.de gibt Antworten.
Ab dem 1. September 2021 werden Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät – sogenannte Energiesparlampen – nicht mehr in den Verkehr gebracht. Zwei Jahre später entfallen auch lineare T8-Leuchtstofflampen und die meisten Typen der heute noch erlaubten Halogenlampen. Bleiben dürfen u.a. Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät, Hochvolt-Halogenlampen mit dem Sockel R7s und T5-Leuchtstofflampen. Zudem gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen. Im Zweifel hilft ein Blick auf die Webseiten der Hersteller.
Niemand muss seine Lampen austauschen. Auch der Handel darf seine Lagerbestände weiterhin verkaufen. Erreichen Leuchtmittel dann doch das Ende ihrer Lebensdauer oder werden durch energiesparende LEDs ausgetauscht, müssen sie der Umwelt zuliebe korrekt entsorgt werden: Energiespar-, Leuchtstoff- und Entladungslampen werden wie LEDs gesammelt und recycelt. Glüh- und Halogenlampen kommen in die Restmülltonne.
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