Behindertengerechte Arbeitsplätze

Moderne Systeme für Inklusion und Effizienz

Hochqualifiziert, motiviert und trotzdem arbeitslos. Für behinderte Menschen ist das oftmals Realität. Dabei bedeutet ein Handicap nicht automatisch eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit. Vielmehr stellen konventionelle Arbeitsplätze eine Barriere dar, die es im Sinne der Inklusion zu beseitigen gilt. Mit einem modernen und flexiblen System lassen sich Arbeitsumgebungen behindertengerecht gestalten, sodass der Mitarbeiter genau die Unterstützung erhält, die er bei seiner Tätigkeit benötigt.

Bei Rollstuhlfahrern muss darauf geachtet werden, dass das Mobiliar ein Größtmaß an Beinfreiheit bietet. (Bild: Item Industrietechnik GmbH)
Bei Rollstuhlfahrern muss darauf geachtet werden, dass das Mobiliar ein Größtmaß an Beinfreiheit bietet. (Bild: Item Industrietechnik GmbH)

Für Menschen mit Beeinträchtigungen gestaltet sich der Zugang zum Arbeitsmarkt ungleich schwerer als für nicht behinderte Menschen. Daran haben bislang weder die UN-Behindertenrechtskonvention noch das Ziel der Inklusion viel geändert. Laut der Bundesagentur für Arbeit (BfA) ist die Arbeitslosenquote unter schwerbehinderten Menschen seit 2007 in der Tendenz zwar kontinuierlich gesunken, liegt aber aktuell mit c.a. 12% trotzdem immer noch rund doppelt so hoch wie die unter Menschen ohne Behinderung. Das liegt insbesondere daran, dass viele Unternehmen die Einstellung eines behinderten Mitarbeiters aus Angst vor hohen zusätzlichen Kosten scheuen. „Diese Befürchtungen sind aber unbegründet. Meist lassen sich schon mit geringem Aufwand Arbeitsplätze schaffen, die für behinderte Mitarbeiter geeignet sind“, weiß Marius Geibel, Experte für Arbeitsplatzsysteme und Produktmanager bei Item. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels stellen Investitionen in behindertengerechte Arbeitsplätze zudem Investitionen in die Zukunft dar. Denn ein Handicap ist nicht automatisch mit einer geringeren Qualifikation oder einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit gleichzusetzen.

Menschen mit Geh- und Stehbehinderung verfügen oft über einen eingeschränkten Greifraum. Daher sollten alle benötigten Arbeitsmittel im unmittelbaren Greifraum angeordnet sein. Schwenkarme ermöglichen eine anpassbare Bereitstellung. (Bild: Item Industrietechnik GmbH)
Es ist vor allem wichtig, die Bedürfnisse des Mitarbeiters zu kennen. (Bild: Item Industrietechnik GmbH)

Unternehmen zahlen oft Ausgleichsabgabe

Generell haben Unternehmen in Deutschland die Pflicht, ab einer Unternehmensgröße von 20 Arbeitsplätzen schwerbehinderte Menschen einzustellen. Wer dem nicht nachkommt, muss für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe entrichten. Anstatt in neue Mitarbeiter zu investieren, nehmen viele Unternehmen aber lieber die Ausgleichsabgabe in Kauf. Dabei profitieren sie durchaus von der Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze: So können etwa öffentliche Aufträge besser akquiriert werden. Es geht also nicht nur um soziale Verantwortung, sondern auch ganz konkret um wirtschaftliche Aspekte. Darüber hinaus gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten, die Unternehmen bei der Einrichtung von behindertengerechten Arbeitsplätzen in Anspruch nehmen können.

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