Von Fördergeldern profitieren: Heizungstausch mit Wärmepumpe

Von Fördergeldern profitieren

Heizungstausch mit Wärmepumpe

Seit Beginn dieses Jahres profitieren Hauseigentümerinnen und -eigentümer von verbesserten Förderkonditionen des Staates, wenn sie in Heizungsanlagen investieren, die erneuerbare Wärme nutzen. Je nach Projekt können sie mit einem Zuschuss von bis zu 45% der Investitionskosten rechnen. Die Gelder kommen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das entsprechende Förderprogramm heißt ‚Heizen mit erneuerbaren Energien‘.

 (Bild: Wärme+ / Stiebel Eltron)
(Bild: Wärme+ / Stiebel Eltron)

Die Initiative Wärme+ gibt einen Überblick über das Programm und die Voraussetzungen für die Förderung. „Den höchsten Zuschuss für eine neue Heizung erhalten Sanierer, die ihre Ölheizung gegen eine Anlage austauschen, die mit erneuerbarer Energie arbeitet, z.B. eine Wärmepumpe“, erläutert Björn Busse von Wärme+. Der Austausch einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe wird mit 45% der Kosten gefördert, insofern die alte Ölheizung nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Austauschpflicht gemäß §10 der Energieeinsparverordnung (EnEV) betroffen ist. Bei einer Gasheizung sind es 35%. „Die Förderung berücksichtigt dabei nicht nur die eigentlichen Anschaffungskosten, sondern auch die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie die erforderlichen Umfeldmaßnahmen wie Deinstallation und Entsorgung der Altanlage, Austausch von Heizkörpern und die Installation von Puffer- und Warmwasserspeichern. Auch die Kosten für die Erschließung der von der Wärmepumpe genutzten Energiequelle, also z.B. eine Erdwärmesonden-bohrung, oder die Ertüchtigung des Verteilsystems gehören dazu“, erklärt Busse. Wer zusätzlich in eine Solarthermieanlage investieren möchte, kann auch da mit bis zu 30% Förderung rechnen. Pro Wohneinheit können in Wohngebäuden maximal 50.000? als förderfähige Kosten anerkannt werden.Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sanierer den Förderantrag unbedingt vor Projektbeginn stellen, bevor sie also Verträge mit einem Lieferanten oder Dienst-leister unterschrieben haben. Es ist zudem möglich, die BAFA-Förderung mit anderen Programmen zu kombinieren, z.B. mit den KfW-Programmen ‚Energieeffizient Bauen‘ und ‚Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit‘. Der Antrag wird online über das elektronische Antrags-formular auf der Homepage des BAFA gestellt. Alternativ dazu kann der Fördernehmer auch einen Bevollmächtigten – etwa einen Energieberater oder Förderservice-Dienstleister mit der Antragstellung und dem sich bis zur Auszahlung der Fördermittel anschließenden Nachweisverfahren beauftragen. Weitere Informationen rund um die Wärmepumpe sowie die passende Förderung gibt es auf der Homepage der Initiative Wärme+.