Schutz im Brandfall

Schutz im Brandfall

Sichere Elektroinstallation

Bei der Planung, Errichtung und Sanierung von Gebäuden spielen Brandschutzmaßnahmen eine wichtige Rolle für die Sicherheit. Denn oft werden unsachgemäße Elektroinstallationen zur Brandursache. Andererseits kann die Ausbreitung eines Brandes über Kabeltrassen für einen erheblichen Anteil des Schadens verantwortlich sein. Eine Verrauchung des Gebäudes sowie die Ausbreitung toxischer Brandgase und Kohlenstoffmonoxid sind dann die Folge. Die Eindämmung dieser Gefahren wird für alle Beteiligten bei der Errichtung bzw. Sanierung von Gebäuden zur wesentlichen Aufgabe.
Die Basis für die Eindämmung von Gefahren im Brandfall ist in der Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen, auch Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) genannt, festgeschrieben. Sie regelt für Elektroinstallationen zwei elementare, voneinander unabhängige Schutzziele. Zum einen müssen Fluchtwege im Brandfall frei von Rauch oder Feuer sein, die von der Kabelanlage selbst verursacht oder verbreitet werden (LAR Abschnitt 3: I-Klassifizierung). Zum anderen müssen Leitungsanlagen von bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen bei Brandeinwirkung von außen ausreichend lang funktionsfähig bleiben (der sogenannte Funktionserhalt: LAR Abschnitt 5: E-Klassifizierung). Bedingt durch die Änderung der LAR zur Brandlast gewinnen Brandschutzkanäle speziell bei Umbaumaßnahmen an Bedeutung.

Einbau von Brandschutzkanälen für Flucht- und Rettungswege

Für die Verteilung zusätzlicher Leitungen bleibt in bestehenden Gebäuden üblicherweise ein Bereich: das Treppenhaus zwischen den Stockwerken und auf einer Etage die Flure. Treppenhaus und Flur sind fast immer Flucht- und Rettungswege – somit gelten für diese die Vorschriften der LAR. Eine sichere und machbare Lösung für den Elektroinstallateur stellt der Einbau von Brandschutzkanälen dar. Zusätzlich zu den Vorgaben der LAR müssen diese aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen, die – je nach Anwendung – eine bauaufsichtliche Zulassung nach DIN4102 Teil 11 oder 12 (I- bzw. E-Klassifizierung) besitzen. Zudem bedingt die in der LAR in Abschnitt 3.5.1 – Satz (2) geforderte Kaltrauchdichtigkeit, dass sämtliche Abschlüsse von Öffnungen und Stoßstellen bei I-Kanälen mit einer umlaufenden Dichtung undurchlässig verschlossen sein müssen.

Brandschutzkanal Rauthermo

Der Brandschutzkanal Rauthermo erfüllt diese bauaufsichtlichen technischen Regeln in vollem Umfang. Je nach gewählter Verlegeart verhindert er entweder, dass sich Feuer und Rauch aus dem Kanalinneren nach außen hin ausbreiten (I-Klassifizierung) oder er schützt die verlegten Leitungen im Kanal vor einem möglichen Feuerübergriff von außen (E-Klassifizierung). Die Rauthermo Kanäle und Formteile sind Bauteile, die nicht erst zeitaufwändig auf der Baustelle aus Plattenmaterial hergestellt werden müssen. Weitere wertvolle Montageerleichterungen stellen das in seiner Bauart vergleichsweisegeringe Gewicht und die fünf Zentimeter Feder-Nut-Verbindung dar. Der sendzimirverzinkte Stahlblechmantel nach EN10142 schützt beim Transport, der Verarbeitung und dem Einbau vor Beschädigungen. Die innere einfache oder doppelte Auskleidung aus nichtbrennbaren Brandschutzplatten aus Kalziumsilikat der Baustoffklasse A1 ist frei von Asbest und sonstigen Schadstoffen. In diesen Platten ist Feuchtigkeit gebunden, die bei hohen Temperaturen verdunstet und so die innen liegenden Leitungen abkühlt. Zusätzlich umfasst das Rauthermo Komplettprogramm ab Katalog sämtliches geprüftes und zugelassenes Material (je nach Anwendung für I90 bzw. E60) für den von der Decke abgehängten Einbau sowie die Montage auf Wandauslegern. Das Gesamtsystem Rauthermo besitzt außerdem eine bauaufsichtliche Zulassung, um sowohl einzelne Kabel als auch Kabelbündel über ein T-Stück aus dem Ka.