Rauchmelder: Mit wenig Aufwand Leben retten

Die Zahlen sprechen für sich: Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 500 Menschen durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Hinzu kommen 5.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Milliarde Euro Brandschäden im Privatbereich. Dabei könnten die meisten Brände mit Rauchmeldern schneller erkannt und solche Unfälle verhindert werden.
Bei einem Brand ist in der Regel nicht das Feuer tödlich, sondern der Rauch. Die meisten Brandtoten fallen einer Rauchvergiftung zum Opfer. Besonders nachts besteht Lebensgefahr: Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts überrascht, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein. Etwa 80% der 200.000 Brände im Jahr entstehen durch technische Defekte, wie z.B. einen Kurzschluss in einem Fernseher oder Wäschetrockner, oder durch einen überhitzten Wasserkocher. Aber auch Fahrlässigkeit führt zu Bränden: „Hier ist die häufigste Ursache Überlastung – z.B. wenn in Verteilersteckdosen zu viele oder zu große Verbraucher eingesteckt werden“, erklärt Michael Klein, Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbands Rheinland-Pfalz e.V. „Wenn solche Verteilersteckdosen hinter einem Schrank auf einem Teppich oder in der Nähe einer Gardine liegen, kann es schnell zu einem Brand kommen. Aber auch die weitverbreiteten Ladenetzteile für Mobiltelefone können gefährlich werden. Inzwischen sind sie so klein, dass es im Inneren kaum noch Platz für Luftzirkulation gibt und die Geräte ebenfalls sehr heiß werden.“

Fokus Sicherheit

Angesichts dieser Tatsachen sollten sowohl Mieter als auch Wohneigentümer in jedem Fall in ihren Wohn- und Schlafräumen Rauchmelder installieren. Die Geräte kosten vergleichsweise wenig Geld, sind leicht zu installieren und retten Leben. Denn der laute Alarm des Rauchmelders warnt auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr. So können Bewohner von Haus und Wohnung frühzeitig reagieren, sich in Sicherheit bringen und die Feuerwehr alarmieren. Trotzdem ist bisher nur jedes zehnte Wohngebäude bzw. jede zehnte Wohnung mit Rauchmeldern ausgestattet. Um diese Sicherheitslücke zu schließen, haben sich bereits neun Bundesländer entschieden, eine Rauchmelderpflicht für Privatgebäude einzuführen, darunter Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bremen und Sachsen-Anhalt. Diese Rauchmelderpflicht gilt in jedem Fall für Neubauten und teilweise auch für Umbauten. Den Gesetzestexten liegt dabei die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde. Sie besagt: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

Keine Produkte aus Fernost

Die Anwender sollten dabei aber nicht auf günstige Produkte aus Fernost setzen. Diese Geräte lösen bauartbedingt oft Fehlalarme aus: Meist fehlt ihnen ein sogenanntes Staubschutzgitter, so dass Staub und Schmutz einen Fehlalarm auslösen können. Zudem benötigen die günstigen verbauten Platinen häufiger neue Batterien. Besser beraten sind Anwender mit Geräten eines Markenherstellers. Der Rauchmelder sollte mit dem CE-Zeichen inklusive Prüfnummer und der Angabe ‚EN14604‘ versehen sein. Dies besagt, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf. Zusätzlich gibt es notifizierte Prüfinstititute wie VdS und Kriwan, die Rauchmelder ständigen Qualitätskontrollen unterziehen. Um einen häufigen Batterieaustausch zu vermeiden und somit den Komfort zu erhöhen, empfehlen sich Geräte mit einer möglichst langen Lebensdauer der Batterie: Merten bietet z.B. die Argus Rauchmelder Basic Longlife mit zehn Jahren Batterie-Lebensdauer an.

Einfaches Prinzip – große Wirkung

In den meisten Fällen kommen heute optische bzw. photoelektrischen Rauchmelder zum Einsatz. Sie arbeiten nach dem Streulichtverfahren: In der Messkammer des Gerätes werden regelmäßig Lichtstrahlen von einer Infrarotdiode ausgesendet. Im Normalzustand treffen diese durch den labyrinthartigen Aufbau des Rauchmelders nicht auf den ebenfalls verbauten lichtempfindlichen Sensor. Befinden sich aber Rauchpartikel in der Luft und somit in der optischen Kammer des Rauchmelders, wird der Lichtstrahl an den Rauchpartikeln gestreut und trifft auf den Sensor. Nach dem gleichen Prinzip wie der optische Rauchmelder funktioniert auch der Lasermelder. Allerdings wird hier statt einer einfachen Infrarotdiode eine sehr helle Laserdiode verwendet. Dadurch wird die Messung genauer und der Rauchmelder erkennt schon geringste Mengen an Rauchpartikeln.

Schlechte Alternative

Alternativ werden auch sogenannte Ionisationsrauchmelder, Ionisationsmelder oder einfach I-Melder eingesetzt. Sie arbeiten mit einem radioaktiven Strahler, meist 241Am. Diese Rauchmelder waren lange Zeit Rauchmelder der ersten Wahl. Wegen der radioaktiven Quellen wurden sie aber inzwischen von optischen Rauchmeldern und Wärmemeldern abgelöst. Während sie in Deutschland nur noch in Sonderfällen und mit strengen Auflagen eingesetzt werden dürfen, sind sie gerade im nordamerikanischen Raum noch weit verbreitet. Sie reagieren besonders empfindlich auf kleine Rauchpartikel, wie sie vorzugsweise bei flammenden Bränden, aber auch in Dieselruß, auftreten. Für den Einsatz als lebensrettende Rauchwarnmelder, wie sie in einigen deutschen Bundesländern bereits vorgeschrieben sind, sind optische Brandmelder den Ionisationsmeldern vorzuziehen, da die lebensgefährlichen Brandgase eines Schwelbrandes erkannt werden, bevor überhaupt eine Flamme entsteht.

Vernetzungsmöglichkeiten für noch mehr Sicherheit

Die Installation eines Rauchmelders ist auch ohne handwerkliches Geschick unkompliziert: Sie werden einfach unter der Zimmerdecke in der Raummitte angebracht, mindestens 50cm von der Wand oder von Einrichtungsgegenständen entfernt, und in waagerechter Position. Mittlerweile sind auch vernetzungsfähige Rauchwarnmelder wie der Merten Rauchmelder Argus Connect erhältlich. Solche Geräte sind in der Lage, einen zusätzlichen Alarm in einem nicht betroffenen Raum auszulösen, zum Beispiel wenn der Alarm im Kinderzimmer stattfindet aber zusätzlich im Elternschlafzimmer auslösen soll. Rauchmelder verhindern Brände nicht und bekämpfen sie auch nicht; sie alarmieren auch nicht die Feuerwehr. Aber sie warnen die Bewohner frühzeitig vor Brandrauch, sodass diese frühzeitig reagieren, sich in Sicherheit bringen und Hilfe organisieren können.

  • Gute Luft mit smarter HLK-Steuerungstechnik

    Bei der Regelung von Heizung, Lüftung und Klima geht es darum, die Temperatur, Luftqualität und Feuchtigkeit auf komfortable und effiziente Weise aufeinander…


  • Wachstum in Funktion und Design

    Im Mittelpunkt des diesjährigen Auftrittes von Gira auf der Light + Building standen neben einer neuen Schaltergeneration vor allem die Weiterentwicklung des…