Neue Förderrichtlinien für Solarkollektoranlagen

Neue Förderrichtlinien für Solarkollektoranlagen

Die neuen Förderrichtlinien zum Marktanreizprogramm wurden am 20. Januar 2007 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft gesetzt. Danach wird im Jahr 2007 die Förderung für Solarkollektoranlagen und Biomassekessel mit Investitionszuschüssen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und für Biomasse- und Geothermieheizwerke im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien fortgeführt.
Auch im Jahr 2007 gibt es staatliche Zuschüsse für Solarkollektoren. Antragsteller, die im vergangenen Jahr bereits einen Antrag gestellt hatten und wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurden, können im Jahr 2007 (spätestens bis zum 31. Juli 2007) erneut einen Antrag auf Förderung stellen. Zugelassen sind auch Antragsteller, die bereits mit der Investition begonnen haben, ohne auf den Ablehnungsbescheid zu warten. Bei Antragstellung muss die Investition abgeschlossen sein. Des Weiteren ist ein vollständiger Verwendungsnachweis vorzulegen.

Neues Antragsverfahren

Für erstmals gestellte Anträge gibt es für den Bereich der ‚Basisförderung‘ ein vereinfachtes, bürgerfreundlicheres und effizienteres Förderverfahren. Es entfällt die bisherige Verpflichtung, den Förderantrag immer vor dem Auftrag an den Handwerker zu stellen. Die neuen Fördersätze für 2007 stehen ebenso fest: Mit einem Zuschuss von 40E je Quadratmeter Kollektorfläche und mindestens 275E werden Solaranlagen für die Warmwasserbereitung gefördert. 70E pro Quadratmeter gibt es, wenn die Anlage zusätzlich die Heizung unterstützt. Gefördert werden Anlagen bis zu 40 Quadratmeter Kollektorfläche. Anträge können ab dem 15. März 2007 gestellt werden. Eine frühere Antragstellung ist wegen der Verfahrensumstellung nicht möglich. Die Antragsformulare stehen hierfür noch nicht zur Verfügung. Anlagen mit größerer Kollektorfläche sollen zukünftig im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien gefördert werden. Für das KfW-Programm können jedoch vorläufig keine Anträge entgegengenommen werden, da die Genehmigung des Programms durch die EU-Kommission noch aussteht.

Termine und Antragsfristen

Für die Basisförderung sind Anträge auf Förderung erst nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig gestellt sind. Mit der Durchführung der Investition muss daher zukünftig nicht gewartet werden, bis ein Antrag gestellt werden kann oder dieser durch das BAFA beschieden wird. Es wird jedoch den Antragstellern empfohlen, sich bei Auswahl der Anlage zu informieren, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach der Förderrichtlinie erfüllt. Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Für Antragsteller, die ihre Anlage im Zeitraum vom 16. Oktober 2006 bis 31. März 2007 betriebsbereit installiert haben, endet die Antragsfrist erst am 30. September 2007. Weiterführende Informationen sowie Anträge gibt es im Internet unter www.bafa.de. (hsc)

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