Kommunale Beleuchtungssanierung: Bis zu 60% Förderung

Kommunale Beleuchtungssanierung

Bis zu 60% Förderung durch Bundesministerium

Auch in diesem Jahr fördert das Bundesministerium für Umwelt, Natur und nukleare Sicherheit (BMU) kommunale Beleuchtungssanierung im Innen- und Außenbereich. Mit Inkrafttreten der neuen Kommunalrichtlinie zum 01.08.2020 hat das Bundesministerium jetzt die Förderquoten um 10% angehoben. Dies gilt für Anträge, die im Zeitraum vom 1.08.2020 bis 31.12.2021 eingereicht werden. Anlass der Neufassung sind die Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung.

 (Bild: Trilux GmbH & Co. KG)

(Bild: Trilux GmbH & Co. KG)

Damit kann ab sofort insgesamt eine Förderung von bis zu 60% erzielt werden. Durch die Sanierung veralteter und ineffizienter Beleuchtungsanlangen mit LED-Technologie lassen sich die Energieverbräuche und CO2-Emissionen um bis zu 80% reduzieren. Bereits durch diese hohen Einsparungen bei den Energiekosten amortisieren sich die Investitionskosten in der Regel innerhalb kurzer Zeit. Gerade für Kommunen und kommunale Betriebe, die nicht tagtäglich mit der Beleuchtungssanierung zu tun haben, ist ein Antrag mit hohem Aufwand und vielen Fragen verbunden. Wer und was genau wird gefördert, wie verläuft die Antragsstellung, welche Nachweise sind erforderlich, welche Fristen sind einzuhalten? Detaillierte Informationen, wichtige Schritte und interessante Neuerungen hat das Unternehmen Trilux in einer Broschüre zur BMU-Förderung 2019-2022 zusammengestellt. Die Broschüre liegt unter www.trilux.com/BMU zum Download bereit. Sie bietet Lichtplanern zudem eine fundierte Argumentationshilfe bei der Beratung kommunaler Entscheidungsträger.

TRILUX GmbH & Co. KG
www.trilux.de

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