Energieeffizienzberatung durch Elektrohandwerke

Der Kunde muss über die Messdaten seines Energieverbrauchs frei verfügen und sie an Dritte weitergeben können: Das wichtigste Anliegen der elektro- und informationstechnischen Handwerke bei der Formulierung der neuen Messzugangsverordnung (MessZV) ist erfüllt. In der aktuellen Verordnung ist vorgesehen, dass der Kunde die Messdaten auch anderen Dienstleistern als den zuständigen Energieversorgern zugänglich machen kann. Damit ist die Tür für die elektrohandwerklichen Betriebe aufgestoßen, auf dem Geschäftsfeld Energieeffizienzberatung intensiv tätig zu werden. Denn die Verbrauchsdaten, aus denen sich das individuelle Nutzverhalten erkennen lässt, sind der Schlüssel für die professionelle Beratung zu mehr Energieeffizienz. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), Frankfurt/Main, hatte sich in den vergangenen Monaten intensiv für die Liberalisierung des Messwesens eingesetzt. Sein Engagement hat nun dazu geführt, dass die MessZV vorsieht, dass die Kunden einem Fachbetrieb ihrer Wahl die Daten zur Bewertung überlassen können. Die Formulierung in der amtlichen Begründung lautet wörtlich: “In Betracht kommen insbesondere Installationsunternehmen.“ Im Rahmen ihres Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) hat die Bundesregierung diesen Aspekt berücksichtigt. Die Bundesregierung will das Messwesen auch mit Blick auf die Verbreitung intelligenter Stromzähler vollständig liberalisieren. Ziel ist es, bessere
Informationen, Transparenz und Steuerungsmöglichkeiten für den Verbraucher zu haben, um Energieeinsparungen und Energieeffizienz zu unterstützen. Die gesetzlichen Grundlagen hat der Bundestag gerade beschlossen; die Messzugangsverordnung konkretisiert die gesetzliche Regelung. Der Kunde kann künftig seinen Messstellenbetreiber und seinen Messdienstleister selbst auswählen. In der nächsten Stufe gilt es zu erreichen, dass für die Datenformate der Messwerte ein Standard verbindlich wird. Die Daten müssen für alle Beteiligten lesbar und zu verarbeiten sein. Der Netzbetreiber hat den elektronischen Austausch zu gewährleisten und dafür Sorge zu tragen, dass die elektronische Kommunikation zwischen den verschiedenen Nutzern funktioniert. In diesem Zusammenhang hat der ZVEH bereits Kontakt zu verschiedenen politischen Parteien aufgenommen. Besonders über die Länder soll Einfluss auf das laufende Bundesratsverfahren genommen werden.

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