Sichere Ladesysteme in der Garage

Elektromobilität

Sichere Ladesysteme in der Garage

Der Ausbau der Elektromobilität eröffnet dem Elektrohandwerk interessante und zukunftsträchtige Perspektiven. Denn für die zunehmende Zahl an Elektrofahrzeugen ist eine flächendeckende Ladeinfrastruktur ein Muss – sowohl im privaten als auch im halböffentlichen und öffentlichen Raum. Doch von Wallbox und Ladesäulen können im Betrieb auch Risiken ausgehen. Um diese zu minimieren, müssen Bauherren, Architekten, Fachplaner und Elektroinstallateure wissen, welche technischen und rechtlichen Vorgaben gelten.

 (Bild: TÜV Süd)

(Bild: TÜV Süd)

Besitzer von Elektrofahrzeugen sind darauf angewiesen, längere Standzeiten zu nutzen, um ihre E-Autos zu laden – z.B. über Nacht in der Tiefgarage des Mehrfamilienhauses, beim Einkaufen auf dem Supermarktparkplatz oder während der Arbeitszeit auf den Parkflächen des Unternehmens. In den kommenden Jahren muss daher die Ladeinfrastruktur im privaten, halböffentlichen und öffentlichen Raum konsequent ausgebaut werden. Denn der Bedarf steigt. Zwar haben E-Fahrzeuge momentan nur einen Marktanteil von rund zwei Prozent. Doch der Fahrzeugbestand hat sich alleine im letzten Jahr verdoppelt. Diese Entwicklung spiegelt auch das Ladesäulenregister des Bundesverbands der Deutschen Elektrizitäts- und Wasserwirtschaft (BDEW) wider, das aktuell für Deutschland 13.500 öffentliche und teilöffentliche Ladepunkte an rund 6.700 Ladesäulen verzeichnet. Damit liegen die Zahlen um 25 Prozent über denen des Vorjahres – wobei die große Anzahl an Ladesäulen und Wallbox im privaten Bereich in der Statistik nicht erfasst wird.

Sicherheit ist planbar

Noch ist die Elektromobilität Neuland für viele Auftraggeber, Bauherren, Architekten, Fachplaner und Elektroinstallateure. Daraus resultieren u.a. Unsicherheiten bei der Beschaffung, der Installation und dem Betrieb der Ladesäulen. Alle Beteiligten stehen in der Pflicht, die technische Sicherheit der elektrischen Niederspannungsanlagen zu gewährleisten. Die Sachverständigen von TÜV Süd haben in der Praxis jedoch häufiger festgestellt, dass die sicherheitsrelevanten technischen und rechtlichen Vorschriften noch nicht in ausreichendem Umfang in der gesamten Branche bekannt sind. Bereits während der Planungsphase müssen einige grundlegende Fragen geklärt werden. Auf welchen Leistungsbedarf muss der Netzanschluss ausgelegt werden? Wie viele Fahrzeuge sollen gleichzeitig geladen werden? Werden die Ladesäulen öffentlich, halböffentlich oder privat betrieben? Welche Brandschutzmaßnahmen müssen berücksichtigt werden? Gewerbetreibende und Unternehmen, die die Ladeinfrastruktur ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen, müssen zudem auch Anforderungen aus dem Arbeitsschutz erfüllen. Hinzu kommen gegebenenfalls auch Forderungen der Sachversicherer. Da von den Ladesäulen durch defekte Komponenten, Vandalismus, nicht fachgerecht ausgeführte Reparaturen oder Wassereinbrüche erhebliche Gefahren für Personen ausgehen können, ist eine Gefährdungsbeurteilung des Betreibers ein wesentlicher Teil der Fachplanung. Wer in welchem Umfang für die Sicherheit der Anlagen verantwortlich ist, regeln verschiede Gesetze und Verordnungen. Dazu zählen insbesondere das Energie-Wirtschaftsgesetz und die Ladesäulen-Verordnung (LSV). Unter Umständen sind auch die jeweilige Landesbauverordnung, das Straßengesetz und die Garagenverordnung relevant.

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TÜV Süd Industrie Service GmbH
www.tuev-sued.de

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