Einbruchmeldetechnik und Zutrittskontrolle kombiniert

Einbruchmeldetechnik und Zutrittskontrolle kombiniert

Gebäudeversicherer fordern VdS-zertifizierte Einbruchmeldesysteme für Gewerbeobjekte. Die Unternehmen selbst wollen über moderne, vernetzte Zutrittskontrollsysteme hohe Flexibilität beim organisatorischen Schließen realisieren. Beide Anforderungen lassen sich technisch kombinieren. Die Mitarbeiter des Unternehmens brauchen nur eine Karte oder einen Transponder und die Kombination lässt die Kosten für die Objekttechnik sinken.
Auch getrieben durch die Forderungen der Versicherungswirtschaft nimmt Deutschland bei der technischen Spezifikation der Einbruchmeldetechnik eine internationale Spitzenstellung ein. Wer sich niedrige Versicherungsprämien sichern will, benötigt Anlagen, die nach den Vorgaben der VdS Schadenverhütung GmbH, die offizielle Prüf- und Zertifizierungsstelle des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), zertifiziert sind und von Fachbetrieben eingebaut werden. Die Zertifizierungsrichtlinien klingen einfach, sind aber bezüglich der Schließsysteme nur technisch aufwändig zu realisieren. So fordert das VdS-Regelwerk für die Einbruchmeldetechnik, dass zum Zeitpunkt der Scharfschaltung alle Türen verriegelt sein müssen. Technisch wird dies durch Abfrage eines Riegelschaltkontaktes sichergestellt, der in den Riegelschacht eingebaut ist. Auch ein unbeabsichtigter Zutritt in den gesicherten Bereich muss nach der Scharfschaltung verhindert werden. Deshalb sind bei Verwendung einer herkömmlichen mechanischen Schließanlage separate Sperrelemente erforderlich, damit z.B. Mitarbeiter mit ihren normalen Schlüsseln nicht zufällig in den gesicherten Bereich eintreten können. Diese Sicherung kann zwar über Blockschlösser erfolgen, diese müssen jedoch zusätzlich in die Tür eingebaut werden. Um das Aufbrechen einer Tür zu melden, wird ein an die Tür angebauter Magnetkontakt abgefragt. Komplizierter wird der Einsatz von separaten Sperrelementen durch die Anforderungen für Flucht und Rettungswege: Auch bei Aktivieren der Einbruchmeldeanlage, muss eine Flucht möglich sein.

Organisiertes Schließen per Transponder

Mit den klassischen mechanischen Schließsystemen und einfachen Schlüsseln lassen sich die Anforderungen der Unternehmen nicht mehr erfüllen. Dies beginnt bei den hohen Kosten für den Austausch der Schließzylinder, wenn Eingangs- oder Generalschlüssel verloren gehen. Auch übernehmen moderne Zutrittskontrollsysteme längst weitere Aufgaben: So sind die Unternehmen oft in unterschiedliche Schließbereiche unterteilt, für die über die gängigen RFID-Karten und Transponder spezifische Zutrittsberechtigungen erteilt werden können. Ein weiterer Faktor, der diese technische Entwicklung vorantreibt: Der zunehmende Einsatz von externen Mitarbeitern und Partnerunternehmen. Dies beginnt bei der Gebäudereinigung und endet heute beim Einsatz von freien, qualifizierten Mitarbeitern in den unternehmenseigenen Entwicklungsteams. So kann über das organisatorische Schließen per Zutrittskontrolle flexibel geregelt werden, wann die Reinigungskraft das Unternehmen betreten darf. Der freie Entwickler erhält zwar Zugang zu seinem Arbeitsplatz, zur Cafeteria etc., aber dies nur für die Dauer des Einsatzes und nicht im gesamten Firmengelände. Über vernetzte Zutrittskontrollsysteme lassen sich die Berechtigungen entsprechend schnell und detailliert regeln. Vernetzte RFID-basierte Zutrittskontrollsysteme bieten die notwendige Flexibilität im Unternehmensalltag und sollten heute zum Standard moderner Gewerbeobjekte gehören.

Komfortabler und kostengünstiger

Auch bei der Zutrittskontrolle gelten technische Spezifikationen. So ist nach VdS-Definition eine Tür nur dann verschlossen, wenn sie zweitourig verriegelt ist. Das Einschnappen der Falle ist somit nicht ausreichend. Das hat zur Folge, dass für die Zugänge aus dem Außenbereich eine Verriegelungsmöglichkeit für das Zutrittskontrollsystem vorgesehen werden muss. Außerdem sind ein Riegelschaltkontakt und ein Magnetkontakt erforderlich, um den Verschluss der Tür zu überprüfen. Konfigurierbare Zutrittskontrollsysteme mit integrierter Schalteinrichtung kombinieren die Bedienung von Zutrittskontrolle und Einbruchmeldetechnik. Über den Wandleser wird im unscharfen Zustand durch einfache Ausweiseingabe beispielsweise Vorbeiführen des RFID-Ausweises die Tür geöffnet. Die Einbruchmeldeanlage wird dagegen durch eine besondere Handhabung des elektronischen Schlüssels scharf geschaltet. So können RFID-Karten oder Transponder von zur Scharfschaltung befugten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern beispielsweise längere Zeit an den Leser gehalten werden. Registriert der Leser dies, wird die Einbruchmeldeanlage scharf geschaltet. Dies wird über entsprechende optische oder akustische Anzeigen signalisiert, um versehentliche Bedienungen zu verhindern. Handelt es sich um eine Einbruchmeldeanlage gemäß VdS-Klasse C – wie dies für Gewerbeobjekte meist empfohlen wird – wird für die Unscharfschaltung an dem dann erforderlichen Kombi-Leser mit Tastatur und RFID-Leseeinheit zunächst ein Tastencode eingegeben und anschließend der Ausweis gelesen. Unmittelbar nach der Unscharfschaltung wird der Zugang freigegeben und die Tür kann ohne weitere Schlüsseleingabe geöffnet werden. Auch hier werden die Bedienvorgänge an der Leseeinheit optisch und akustisch signalisiert.

Kombination mit Vorzügen

Der Vorteil dieser Kombination ist, dass Einbruchmeldeanlage und Zutrittskontrolle sich in einem System realisieren lassen. Es müssen keine zusätzlichen Eingabegeräte aufwändig installiert oder entsprechende Schlüssel ausgegeben und verwaltet werden. Für die Verriegelung werden in diesen Kombisystemen mechatronische Elektronikzylinder eingesetzt, die im scharfen Zustand der Einbruchmeldeanlage als Sperrelement dienen. Die Montage ist einfach, da die mechanischen Zylinder lediglich durch die Elektronikzylinder ausgetauscht werden. Die Anforderungen an die Flucht- und Rettungswege werden durch Einsatz geeigneter Antipanikschlösser erfüllt. Die Zylinder werden über eine eingebaute Batterie betrieben. Damit entfällt eine aufwändige Türblattverkabelung. Die Kommunikation mit dem Zutrittskontroll-/Schalteinrichtungs-System erfolgt über eine abhörsichere Funkverbindung. Da die Zugänge dem Sicherungsbereich untergeordnet sind, wird im scharfen Zustand kein Zugang gewährt auch nicht Mitarbeitern mit gültigen Ausweisen. Damit ist die Anforderung an die Zwangsläufigkeit nach VdS erfüllt. Magnetkontakt und Riegelschaltkontakt werden an die Zutrittskontroll-/Scharfschalt-Einrichtung angeschlossen und stehen damit sowohl der Zutrittskontrolle für Türüberwachungsfunktionen als auch durch entkoppelte Signalweiterleitung der Einbruchmeldeanlage zur Überprüfung der Zwangsläufigkeit beim Scharfschalten zur Verfügung.

VdS-Zertifizierung der Komponenten erforderlich

Wichtig: Bei kombinierten Systemen für Zutrittskontrolle und Einbruchmeldetechnik müssen alle Einzelkomponenten vom VdS für die Einbruchmeldetechnik anerkannt sein und auch die Systemanerkennung für den gemeinsamen Einsatz aller Komponenten in einer Anlage bestehen. Damit haben die Objektbetreiber die Gewähr, dass alle Einheiten miteinander funktionieren, bei der Installation keine Überraschungen auftreten und die von den Versicherungen für niedrigere Prämien geforderten technischen Spezifikationen auch erfüllt sind. Gleichzeitig gewinnt das Unternehmen eine flexible, vernetzte Zutrittskontrolle.