Eigenverbrauch von Solarstrom bald Pflicht

Eigenverbrauch von Solarstrom bald Pflicht

Der teilweise Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom war bisher bei der Anlagenauslegung eine Option. Die neuen Regelungen des EEG führen nun die Teilvergütung von Solarstrom ein und begrenzen die Abnahme auf nur noch 80 bis 90% des erzeugten Solarstroms, je nach Anlagengröße. Die Berücksichtigung des Eigenverbrauchs wird damit zu einem Erfordernis bei der Anlagenauslegung.
Eigenverbrauch, auch Direktverbrauch genannt, bedeutet, dass der Solarstrom der Photovoltaikanlage vom Anlagenbetreiber selbst verbraucht wird. Als Eigenverbrauch gilt auch der Verbrauch Dritter in unmittelbarer Nähe, wenn sowohl sie, als auch der Solaranlagenbetreiber selbst über jeweils eigene Netzanschlussverhältnisse verfügen. Der direkt genutzte Solarstrom muss dabei über, vom allgemeinen Stromnetz getrennte, Leitungen geliefert werden. Interessant kann diese Lieferung von selbst erzeugtem Solarstrom etwa für Läden im Erdgeschoss, Gewerbebetriebe im Hof, den Gemeinschaftsstrom im Mietshaus oder auch andere Mietparteien in einem Mehrfamilien- oder Bürohaus sein. Wie eine Simulation einer 4kW-Anlage mit dem Anlagenauslegungs- und Simulationsprogramm PV*SOL Expert 5.5 von Valentin Energie Software zeigt, ist es für einen einzelnen Haushalt nicht ohne weiteres möglich, den Eigenverbrauchsanteil über die 20% Marge des EEG zu heben. Denn Solarstrom hat seine Erzeugungsspitze zur Tagesmitte und übersteigt zu diesem Zeitpunkt leicht den eigenen Bedarf. Solare Überschüsse können dann in das Netz eingespeist, gepuffert oder aber zu einem Preis an Nachbarn weitergeleitet werden, der unter dem Preis für Netzstrom liegt. Hiervon profitieren beide Parteien, der Nachbar erhält Strom zu günstigeren Konditionen und der Anlagenbetreiber kann seinen nicht vom EEG vergüteten Solarstrom im besten Falle sogar höhere Preise als über die Einspeisevergütung erzielen.

Unterschiedliche Verbrauchsprofile

Eine pauschale Aussage zu typischen Eigenverbrauchsquoten ist nicht möglich, zu unterschiedlich sind die Verbrauchsprofile je nach Nutzer und Erzeugerprofil der PV-Anlage, je nach ihrer Lage, Ausrichtung und Dimensionierung. Denn südorientierte Photovoltaikanlagen liefern ihre größte Leistung um die Tagesmitte. Privathaushalte brauchen Strom aber besonders morgens und abends, Büronutzung und Gewerbe wiederum weisen tagsüber, zu unterschiedlichen Zeiten, ihren größten Strombedarf auf, Ladengeschäfte mit Kühltheken brauchen kontinuierlich Strom, auch am Wochenende – der Eigenverbrauchsanteil kann somit deutlich höher ausfallen.

Softwaregestützte Anlagensimulation und Auslegung

Um diese Faktoren bei der Anlagenplanung zu berücksichtigen und verlässliche Aussagen zur Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage machen zu können ist die softwaregestützte Anlagensimulation und Auslegung ein gutes Planungswerkzeug, denn sie berücksichtigt die Lastprofile der angeschlossenen Verbraucher. Die implizite Eigenverbrauchsverpflichtung ist bei größeren Photovoltaikanlagen eine Aufforderung zur Kooperation und zur Einbindung der Nachbarn und Mietparteien als Verbraucher des selbsterzeugten Solarstroms. Auch die Vorteile für den oder die Dritten als Stromabnehmer des Solarstrom liegen auf der Hand. Denn neben dem guten Gefühl seinen Strombedarf regenerativ vom eigenen Dach zu decken, ergeben sich ganz handfeste Kostenvorteile, wenn der Anlagenbetreiber den Solarstrom günstiger anbietet, als den Netzstromtarif. Wermutstropfen ist in diesem Fall das Erfordernis ein netzparalleles Verteilnetz installieren zu müssen.

Vorteil Grid Parity

Seit letztem Jahr wird die Grid Parity unterschritten. Das heißt, dass die Einspeisevergütung unter den durchschnittlichen Privatkunden-Endpreis für Netzstrom gefallen ist und noch weiter sinken wird. Gleichzeitig steigen die Preise für Netzstrom immer weiter, zur Zeit um rund 5% pro Jahr. So wird sich in Zukunft die Preisschere zwischen immer teurerem Netzstrom und sich weiter verbilligendem Solarstrom weiter öffnen. Durch diesen größer werdenden Differenzbetrag rechnet sich die Nutzung der Eigenverbrauchsregelung. Schon Ende 2011 lag nach Angaben der Bundesnetzagentur der Strompreis für private Endkunden bei durchschnittlich 25,45ct/kWh. Hinzu kommt, dass die Stromversorger für das laufende Jahr weitere Preiserhöhungen angekündigt haben. Vor diesem Hintergrund wird Solarstrom zunehmend wettbewerbsfähig. Und das, obwohl die EEG-Einspeisevergütung weiter sinken wird.

Fazit

Die Eigenverbrauchsregelung des neuen EEG erweist sich geradezu als Aufforderung, über den Tellerrand der reinen Netzeinspeisung hinauszublicken. Die sich öffnende Preisschere zwischen Netzstromtarifen und EEG-Vergütung kann die Erweiterung der Solaranlage um einen Pufferspeicher sinnvoll machen. Auch ist die Eigenverbrauchsregelung ein starker Anreiz Verbrauchsgemeinschaften zu bilden, um Strom preisgünstiger als zu Netzkonditionen zu beziehen.

  • Wettbewerbsfähiger mit standardisierten Daten

    Aktuell ist die neue Version 14 des Datenstandards Eclass verfügbar. Grund genug, die Entwicklung von Eclass und die Verbreitung in der Branche…


  • Gute Luft mit smarter HLK-Steuerungstechnik

    Bei der Regelung von Heizung, Lüftung und Klima geht es darum, die Temperatur, Luftqualität und Feuchtigkeit auf komfortable und effiziente Weise aufeinander…