Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) haben gemeinsam den Wettbewerb zum Deutschen Arbeitsschutzpreis 2009 ausgerufen. Die Wettbewerbspartner prämieren Unternehmen, die sich durch innovative Produkte oder Prozesse in besonderer Weise für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz engagieren. In diesen Bereichen aktive und innovative Unternehmen und Unternehmensverbünde sowie Berater und Forscher aus dem gesamten Bundesgebiet sind aufgerufen, sich am Wettbewerb zu beteiligen. Dieser ist mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt 40.000E dotiert. Bis zum 28. Februar 2009 können sich Unternehmen aller Größen, Branchen und Rechtsformen sowie Einzelpersonen um den Arbeitsschutzpreis bewerben. Eine Jury, besetzt mit fachkundigen Juroren aus Wirtschaft, Politik und Verbänden, bewertet die eingehenden Beiträge anhand von Kriterien wie Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Innovation und Übertragbarkeit in den betrieblichen Alltag. Die besten Konzepte und Ideen werden auf dem europaweit größten Fachkongress für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mit angeschlossener Fachmesse, der A+A 2009, im November 2009 in Düsseldorf prämiert. “Unternehmerische Initiativen und Innovationen für Sicherheit und Gesundheit sind Investitionen in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit Investitionen in die Zukunft eines Unternehmens. Gesunde, leistungsfähige und leistungsbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöhen nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Unternehmen, sondern unterstützen zugleich eine moderne, exportorientierte Volkswirtschaft“, so die Initiatoren. Mit dem Preis sollen besonders wirksame und innovative Arbeitsschutzmaßnahmen bekannt gemacht und als gute Beispiele herausgestellt werden. Der Arbeitsschutzpreis ist Teil der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern. Für den Zeitraum 2008 bis 2012 haben sich die Träger der GDA zum Ziel gesetzt, die Zahl und Schwere von Arbeitsunfällen in den Betrieben zu verringern, Muskel-Skelett-Erkrankungen zu reduzieren und Hauterkrankungen zu vermeiden.
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