Brandschutz für Gebäude

Neue Richtlinie VDI3819 Blatt 4

Brandschutz für Gebäude

Brandschutzpläne entwickeln sich vom ersten Entwurf über das Bauantragsverfahren bis zur Übergabe des Gebäudes und in der späteren Nutzung weiter. Die Gestaltung der Pläne ist derzeit noch sehr von Autoren und Vorgaben einzelner Bauherren oder Behörden abhängig.

 (Bild: Rouven Selge)

(Bild: Rouven Selge)

Die neue Richtlinie VDI3819 Blatt 4 schlägt daher einen Standard vor, der die Gestaltung der Pläne vereinheitlicht und die Lesbarkeit sicherstellt. Die Richtlinie kann auch zur Erstellung von Brandschutzplänen für Gebäude ohne Brandschutzkonzept angewendet werden. Die Empfehlungen der VDI3819 Blatt 4 sind unabhängig von der Methode der Planerstellung und können sowohl bei der Handzeichnung, bei EDV-Zeichentools als auch bei der Ausgabe von Zeichnungen aus einem BIM-Werkzeug umgesetzt werden. Die beschriebenen Anforderungen beziehen sich dabei auf einen fertigen Plan. Hierfür werden Mindestinhalte und -qualitäten in Leistungsphasen beschrieben, Gestaltungsempfehlungen gegeben und Grundlagen für ordnungsgemäße Planung, Errichtung und sicheren Gebäudebetrieb festgelegt. Die Richtlinie bietet durch die Angaben von RGB-Werten zu den unterschiedlichen Schraffierungen die Möglichkeit einer systemunabhängigen Reproduzierbarkeit. Darüber hinaus gibt die Richtlinie anhand eines Musterhauses einen Brandschutzvisualisierungsplan. Herausgeber der Richtlinie VDI3819 Blatt 4 ‚Brandschutz für Gebäude – Anforderungen an Brandschutzpläne‘ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie erscheint im Dezember 2019 als Entwurf und kann beim Beuth Verlag bestellt werden. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft. Die Einspruchsfrist endet am 31.05.2020. VDI-Richtlinien können außerdem in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.

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