Barrierefreie Lebensräume:

Barrierefreies Bauen nach den Landesbauordnungen

Nach den Landesbauordnungen müssen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen in der Regel die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei sein. Ebenso sind öffentlich zugängige bauliche Anlagen und Einrichtungen, die einem allgemeinen Besucherverkehr dienen, so zu errichten, dass diese auch von alten Menschen und Personen mit Kleinkindern zweckentsprechend genutzt und barrierefrei erreicht werden können. Als Grundlage werden die DIN 18040 und die darin beschriebenen Schutzziele herangezogen: Die DIN 18040 gilt für Neubauten, soll aber auch bei Umbauten oder Modernisierungen sinngemäß angewendet werden. Ein Teil der Norm bezieht sich auf öffentliche Gebäude sowie dazugehörige Außenanlagen, ein zweiter Teil befasst sich mit dem Privatbauten. Die DIN besagt, dass die Schutzziele auch auf andere Weise als in der Norm festgelegt erfüllt werden können und für spezielle Nutzergruppen zusätzliche oder andere Anforderungen notwendig sein können. Die Schutzziele bieten Orientierung und veranschaulichen beispielhaft, was unter dem teils abstrakt empfundenen Begriff ‚Barrierefreiheit‘ zu verstehen ist. Sie sagen aus, welches Sicherheitsniveau mit Maßnahmen aller Art hinsichtlich einer bestimmten Gefahrenkategorie im Minimum erreicht werden muss. Sie sind so formuliert, dass sie den angestrebten Endzustand darstellen, lassen aber den Weg, wie das Ziel erreicht werden soll, möglichst offen.

Schutzziele im Bereich Elektro- installation nach der DIN 18040

Die wichtigste Forderung bei der Elektroinstallation ist die Beachtung des sogenannten Zwei-Sinne-Prinzips: Bedienelemente, Anzeigen, Informationen und Funktionen müssen möglichst mit zwei Sinnen wahrgenommen werden können und sollten kontrastreich gestaltet sowie ertastbar sein. Insbesondere die Schutzziele für folgende Bereiche sind zu beachten: Bedienelemente wie Sensortaster, Touchscreens oder Automatikschalter dürfen nicht ausschließlich als Bedienelemente verwendet werden. Schalter/Taster sind grundsätzlich so zu montieren, dass das Achsmaß der Bedienhöhe 85cm über Off beträgt. Bei mehreren Schaltern/Tastern, die übereinander angeordnet sind, darf das Achsmaß des obersten Schalters/Tasters 105cm nicht überschreiten und das des untersten 85cm nicht unterschreiten. Wünschenswert ist eine eindeutige Rückmeldung bei Funktionsauslösung, z.B. durch eine eindeutige Schalterstellung oder durch ein akustisches oder optisches Signal sowie eine maximale aufzuwendende Kraft bei der Bedienung von 5,0N. Türkommunikationseinrichtungen müssen die Hörbereitschaft der Gegenseite (Sprachaufforderung) und die elektrische Freigabe der Türfalle optisch anzeigen. Notrufanlagen für Toiletten müssen in öffentlichen Gebäuden vorgesehen werden. Sie müssen sowohl sitzend vom WC-Becken aus, als auch am Boden liegend ausgelöst werden können. Auch für blinde Menschen muss die Notrufanlage einfach zugängig und nutzbar sein.

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