Barrierefreie Lebensräume:

Luftqualität

Die Luftqualität sollte durch einen CO2-Raumluftsensor überwacht und die Überschreitung eines Grenzwertes von 1.000ppm CO2 angezeigt werden. Bei Bedarf kann eine automatische Lüftung erfolgen. Pro Raum muss ein Fenster für die Nachrüstung mit elektrischen Antrieben vorbereitet sein.

Rufsysteme

Sanitärräume in Wohnungen sollen mit stationären Tastern und Zugschaltern ausgestattet werden, da die Funkfinger der Hausnotrufgeräte häufig vergessen werden. Insbesondere muss die Notrufauslösung im Bereich der Dusche und der Badewanne möglich sein, da diese Bereiche ein besonderes Gefahrenpotenzial bergen. Der Notruf kann in der Wohnung durch akustische oder optische Signale angezeigt sowie via Telefon zu einer betreuenden Person weitergeleitet werden. Empfohlen wird der Einsatz von Geräten, die die Anforderungen der VDE 0834 erfüllen. In behindertengerechten Toiletten öffentlich zugängiger Gebäude muss sichergestellt sein, dass der Notruf auf das Telefon einer anwesenden Person oder auf eine Notrufzentrale weitergeleitet wird, wenn auf das optische Türsignal keine Reaktion erfolgt. Die Notrufeinrichtung muss regelmäßig geprüft und die Prüfung dokumentiert werden. Notrufeinrichtungen werden auch in Behandlungsräumen in medizinischen Einrichtungen gefordert. Der Patient muss das Personal in einer bedrohlichen Situation durch ein akustisches oder optisches Signal alarmieren können. In den o.g. Anwendungsfällen sind Rufsysteme nach VDE 0834 die sicherste Lösung.

Richtlinien, Normen und allgemein anerkannte Regeln der Technik

Neben der einleitend erwähnten Richtlinienreihe VDI 6008 gibt es weitere Normen, die sich mit dem Thema ‚Barrierefreiheit‘ befassen und die von Planern und vom Elektrohandwerk berücksichtigt werden müssen. Eine Norm ist eine technische Spezifikation, die von einem anerkannten Normungsgremium zur wiederholten oder ständigen Anwendung angenommen wurde. Die Einhaltung von Normen ist grundsätzlich nicht zwingend vorgeschrieben (Richtlinie 83/189/EWG) – es sei denn, sie wird als allgemein anerkannte Regel der Technik eingestuft, ist als technische Vorschrift eingeführt oder wird vertraglich vereinbart. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind nicht immer identisch mit den Normen. Vielmehr gehen sie über die allgemeinen technischen Vorschriften hinaus, wozu auch die Normen gehören. So können VDI-Richtlinien als allgemein anerkannte Regeln der Technik angesehen werden. Und die allgemein anerkannten Regeln der Technik müssen eingehalten werden. Eine Abweichung ist nur dann zulässig, wenn die gleichen Schutzziele erreicht werden, die in den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik beschrieben sind. Dies ist in der Regel nachzuweisen und sollte dokumentiert werden. ‚Barrierefreies Bauen‘ wird in den Landesbauordnungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gefordert.