Barrierefreie Lebensräume:

Barrierefreie Lebensräume:

Anforderungen an
die Elektroinstallation

Im November 2012 erschien der Entwurf für die neue VDI/VDE-Richtlinie 6008 Blatt 3 ‚Möglichkeiten der Elektrotechnik und Gebäudeautomation‘. Sie ist Teil der Richtlinienreihe VDI 6008 zum Thema ‚Barrierefreie Lebensräume‘ und gibt Planern und dem Elektrohandwerk eine wichtige Hilfestellung zur Erreichung der Schutzziele nach der DIN 18040.

 (Bild: GIRA Giersiepen GmbH & Co. KG)

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Die Anforderungen an barrierefreies Bauen sind bis heute nicht eindeutig formuliert – in den aktuellen Regelwerken zum Thema ‚Barrierefreie Lebensräume‘ finden sich immer noch große Lücken. Mit der Richtlinienreihe VDI 6008 gibt die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (VDI-GBG) deshalb einen Überblick, wie sich durch den Einsatz technischer Lösungen Barrieren im Alltag reduzieren lassen. Im Gegensatz zu anderen Regelwerken beschränkt sie sich dabei nicht vorrangig auf Rollstuhlfahrer, sondern berücksichtigt auch diverse andere Personengruppen – von Menschen mit Gehbehinderung, kognitiven Einschränkungen bis hin zu Senioren oder Eltern mit Kindern. Die Richtlinienreihe VDI 6008 soll es möglichst vielen Personengruppen erleichtern – ob mit oder ohne Mobilitätseinschränkungen – die eigene Wohnung und außerhalb ihres Wohnumfeldes öffentliche Einrichtungen zu nutzen. Dafür werden sowohl Anforderungen als auch Bedürfnisse der unterschiedlichen Nutzergruppen betrachtet und entsprechend geeignete Produkte und Systeme aufgezeigt. Die Richtlinienreihe VDI 6008 gliedert sich in fünf Blätter. Während sich Blatt 1 den allgemeinen Anforderungen und Planungsgrundlagen für barrierefreie Lebensräume widmet, fokussieren die übrigen Blätter der Richtlinienreihe VDI 6008 die Bereiche Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Fördertechnik und Zugänge:

  • • VDI 6008 Blatt 1: Allgemeine Anforderungen und Planungsgrundlagen
  • • VDI 6008 Blatt 2: Möglichkeiten der Sanitärtechnik
  • • VDI/VDE 6008 Blatt 3: Möglichkeiten der Elektrotechnik und Gebäudeautomation
  • • VDI 6008 Blatt 4: Möglichkeiten der Fördertechnik
  • • VDI 6008 Blatt 5: Türen, Tore, Zugänge
 (Bild: GIRA Giersiepen GmbH & Co. KG)

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Zielgruppen der Richtlinienreihe

Die Richtlinienreihe spricht unterschiedliche Zielgruppen an, die sich wie folgt klassifizieren lassen:

  • • Architekten, Planer und Ingenieure
  • • ausführende Firmen, z.B. Elektrofachbetriebe
  • • Bauherren und Investoren
  • • Entscheider in der Wohnungswirtschaft
  • • Kommunale und staatliche Bauämter
  • • Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbände und karitative Einrichtungen
  • • Betroffene und Angehörige
  • • Schulungs- und Ausbildungseinrichtungen
  • • Kostenträger für technische Maßnahmen im Sinne der Richtlinie (z.B. Krankenkassen)
 (Bild: GIRA Giersiepen GmbH & Co. KG)

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Definition ‚Barrierefreiheit‘ nach VDI/VDE 6008

In den Anforderungen zum barrierefreien Bauen werden überwiegend die Anforderungen von Menschen berücksichtigt, die sehr starke Seheinschränkungen vorweisen oder in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, wie z.B. Rollstuhlfahrer. ‚Barrierefrei‘ wird dabei oft mit ‚behindertengerecht‘ verwechselt. Die VDI-Richtlinienreihe 6008 versucht, die Bedürfnisse möglichst aller Menschen zu berücksichtigen, und definiert Barrierefreiheit wie folgt: „Barrierefreiheit bedeutet, dass Liegenschaften und deren technische Gebäudeausrüstung von Menschen in jedem Alter und mit jeder Mobilitätseinschränkung oder Behinderung betreten oder befahren und selbstständig sowie weitgehend ohne fremde Hilfe benutzt werden können und damit individuelle Potenziale zum selbstständigen Handeln nicht einschränken.“ Diese Definition orientiert sich an gesetzlichen Forderungen wie dem BGG Behindertengleichstellungsgesetz, erweitert aber den Nutzerkreis erheblich. Barrierefreiheit ist demnach ein Ziel für alle Menschen, egal ob jung oder alt, klein oder groß, gesund oder krank, uneingeschränkt oder behindert, und es ist dann erreicht, wenn barrierefreie Lösungen als solche gar nicht mehr zu erkennen sind.

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GIRA Giersiepen GmbH & Co. KG
www.gira.de

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