Am 23. Juni 2016 hat der Bundestag in dritter Lesung das Gesetzespaket zur Digitalisierung der Energiewende verabschiedet. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) hatte im Vorfeld in Frage gestellt, ob die Kosten der neuen Zählertechnologie einem ausreichenden Nutzen gegenüberstehen. Wichtig aus Sicht der E-Handwerke sind nun vor allem zwei Punkte: Wenn neue intelligente Stromzähler (sogenannte Smart Meter) zum Einsatz kommen, kann der Nutzer frei entscheiden, ob er die darüber gewonnenen Daten Unternehmen für Zusatzdienste, wie beispielsweise ein Energiemonitoring, zur Verfügung stellen möchte. Außerdem wurde eine wichtige Änderung am bisherigen Regierungsentwurf beschlossen: Der gegebenenfalls notwendige Umbau des Zählerplatzes ist nun nicht mehr gesetzlich dem Messstellenbetreiber zugeschrieben. Erster Ansprechpartner der Kunden für diese Arbeiten sind demnach weiterhin die E-Handwerke. Der Bundestag kommt damit der wichtigsten Forderung des ZVEH an dem Gesetzesentwurf nach. Ebenso wie seine Landesinnungsverbände hatte sich der ZVEH dagegen ausgesprochen, dass den Endkunden die Hoheit über die in ihrem Eigentum stehende elektrische Anlage genommen wird. Vielmehr sollte der Eigentümer der elektrischen Anlage weiterhin selbst entscheiden können, mit welchem Dienstleister er im Zuge des vorgeschriebenen Zählereinbaus etwaige notwendige Änderungen am Zählerplatz und der elektrischen Anlage vornimmt.
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um § 14a EnWG
Seit 1. Januar müssen Wärmepumpen, nicht öffentliche Wallboxen, Klimageräte oder auch Batteriespeicher, die eine Bezugsleistung von mehr als 4,2kW aufweisen, aus dem Netz steuerbar sein.