Messsystem 2020:

Messsystem 2020:

Eine Schlüsselrolle
in der Energiewende

Im Zuge der Neuausrichtung der Energiepolitik hat die Bundesregierung wesentliche energiewirtschaftliche Gesetze novelliert. Dabei sind die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bezüglich des Messwesens von besonderer Bedeutung für Versorgungsunternehmen, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber. Die zentrale Anforderung in der neuen Messzugangsverordnung ist der Einbau von Messsystemen mit Schutzprofil für bestimmte Nutzergruppen seit 2013.

 ((Grafik bitte unter Beispiele einfügen)) (Bild: ABN Braun AG)

((Grafik bitte unter Beispiele einfügen)) (Bild: ABN Braun AG)


Zitat VDE/FNN (Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE): „Intelligente Messsysteme (Smart-Metering-Systeme) nehmen bei der Energiewende eine Schlüsselrolle ein. Sie schaffen nicht nur die notwendige Transparenz für den Verbraucher, sondern sorgen auch dafür, dass dieser sich aktiv an der Optimierung des Stromverbrauchs beteiligen kann. Intelligente Stromzähler (Smart Meter) können bei Bedarf dem Netzbetreiber wichtige Netzzustandsdaten liefern. Dadurch leisten sie einen wesentlichen Beitrag für die intelligenten Energienetze der Zukunft (Smart Grids). Ziel ist eine moderne, klimafreundliche, nachhaltige und sichere Energieversorgung für Deutschland. Die zunehmend dezentrale Einspeisung stellt dabei künftige Energieversorgungssysteme vor große Herausforderungen. Zum einen erfolgt die Energieeinspeisung durch erneuerbare Energien zu unvorhersehbaren Zeitpunkten. Zum anderen wird in Zukunft z.B. das Aufladen von Elektrofahrzeugen zu bestimmten Tageszeiten erhebliche zusätzliche Spitzenlasten erzeugen. Intelligente Stromnetze sollen eine flexiblere Energieversorgung ermöglichen. Der Einbau intelligenter Messsysteme ist bereits gemäß EnWG §21c gesetzlich vorgeschrieben. Derzeit herrscht jedoch große Verunsicherung am Markt, weil noch keine entsprechenden Produkte verfügbar sind. Um dieser Planungsunsicherheit entgegen zu wirken und die umfangreichen rechtlichen Vorgaben gerätetechnisch umzusetzen, erarbeitet das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) seit April 2012 im Rahmen des Projektes ‚MessSystem 2020‘ Lastenhefte für die zukünftigen Messsysteme sowie Testfälle zur Geräte-Konformitätsprüfung gegen diese Lastenhefte. Im Projektteam ‚MessSystem 2020‘ arbeiten unter der Federführung der Projektgruppe ‚Zukünftige Messsysteme‘ und des Expertennetzwerkes ‚Konformität von Messsystemen‘ (EN MeKo) über 100 Experten aktiv an den Lastenheften. Das Ziel ist es, mit den technischen Spezifikationen die bundesweite Standardisierung der intelligenten Messsysteme voran zu treiben. Ausgehend von den in Deutschland etablierten Zähleranschlusstechniken (Stecktechnik und 3-Punktbefestigung) ist das intelligente Messsystem der Zukunft modular aufgebaut und besteht aus einem Basiszähler (Elektrizitätsmesseinrichtung) mit Smart-Meter-Gateway.“
  (Legende zu )) (Bild: ABN Braun AG)

(Legende zu )) (Bild: ABN Braun AG)

Technikzentrale der Zukunft

In diesem Zusammenhang ist auch die seit 1.8.2011 gültige VDE Anwendungsregel 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz im FNN in Überarbeitung. Aus Sicht von ABN hat der zentrale Zählerplatz – die Technikzentrale der Zukunft – eine bedeutende Rolle. Das Smart-Metering-Gateway (SMGw) ist eines der wichtigsten Steuergeräte in diesem System, der integrierte eHZ-Zählerplatz ist schon heute für das MessSystem 2020 vorbereitet und von allen Marktteilnehmern lieferbar. Eine wichtige Voraussetzung für die Kommunikation ist die strukturierte Verkabelung im Gebäude und zu den Sparten Gas, Wasser und Fernwärme (soweit vorhanden) sowie zum APL, die der Elektroinstallateur mindestens in CAT 5-Qualität ausführen muss. Natürlich gibt es auch von den Herstellern Lösungen, um in Bestandsanlagen das zukünftige MessSystem umsetzen zu können.

Der Smart Metering Gateway (SMGw) und seine Funktionen (Bild: ABN Braun AG)

Der Smart Metering Gateway (SMGw) und seine Funktionen (Bild: ABN Braun AG)

Fazit

Auch das Ergebnis aus der Kosten-Nutzen-Analyse vom 30. Juli 2013, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Auftrag gegeben hatte, und deren Konsequenzen daraus werden die Notwendigkeit der Umsetzung des Messsystem 2020 nicht infrage stellen.

ABN Braun AG
www.abn-elektro.de

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